Hersteller-Garantiebedingungen

Smarte Ideen im trendigen Design – seit mehr als 30 Jahren steht der Name H-TRONIC für beste Verarbeitung, maximale Zuverlässigkeit und dauerhafte Funktionalität. Unseren hohen Qualitätsanspruch untermauern wir mit einer erweiterten Herstellergarantie von 2 Jahren, die zusätzliche Sicherheit bietet. Sollte dennoch ein Defekt auftreten, ist unser hervorragender Kundenservice jederzeit schnell und unbürokratisch behilflich.

Für das angebotene Produkt besteht eine Herstellergarantie (weitere Informationen und Hinweise zur Garantie siehe unten!)

Garantiebedingungen:
Der Hersteller (H-TRONIC GmbH) gewährt 2 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf die Europäische Union. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:
– Kostenfreie Reparatur der Ware oder
– Kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:
H-TRONIC GmbH
Industriegebiet Dienhof 11
92242 Hirschau
Deutschland
E-Mail: kontakt@h-tronic.de
Telefon: +49 9622 7020-0
Fax: +49 9622 7020-20

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
– Missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
– Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
– Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
– Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
– Gewaltanwendung (z.B. Schlag, Stoß, Fall)
– Eigenmächtige Reparaturversuche
– Normaler Verschleiß.

Zudem umfasst die Garantie nicht die Ein- und Ausbaukosten der Waren, Batterien und Akkus sind von der Garantie ausgeschlossen. Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber auf dessen Verlangen hin die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie dem Garantiegeber auf Verlangen einen Kaufnachweis zur Verfügung stellen (z.B. durch Beilegen einer Kopie der Original­rechnung der eingesandten Ware). Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Zurverfügungstellen eines Kaufnachweises die Garantieleistung ablehnen kann, da der Nachweis der Berechnung der Garantiefrist dient. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich diese Daten nicht aus dem übermittelten Kaufnachweis ergeben sollte bzw. die dortigen Daten nicht mehr aktuell sind.

Die Garantieabwicklung erfolgt für Sie in jedem Fall frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden durch den Garantiegeber erstattet. Sofern ein kostenpflichtiger Ausbau der Ware für deren Einschicken erforderlich ist, tragen Sie die für den Ausbau notwendigen Kosten.

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

Stand: April 2022